Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
D1‑Line GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web‑Zugänglichkeits‑Gesetz – WZG, BGBl. I 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.d1-line.at/.
🟢 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ und dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021‑03) gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
🔴 Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Bild-Alternativtexte: Einige Grafiken und Icons besitzen fehlende oder nicht eindeutige Alternativtexte.
b) Unverhältnismäßige Belastung
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Inhalte von Drittanbietern (z. B. eingebettete Videos oder Widgets) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und sind eventuell nicht barrierefrei.
⚙️ Barrierefreie Alternativen
- Formularzugang: Wenn Sie auf Schwierigkeiten bei der Bedienung von Formularen stoßen, kontaktieren Sie uns bitte per E‑Mail an office@d1‑line.at. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Formularinhalte ggf. auf anderem Weg zur Verfügung.
🛠 Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Erstellt am: 24. Juni 2025
- Basis der Prüfung: Selbsttest nach WCAG 2.1 (AA) mit Standard-Tools wie WAVE, ergänzt durch manuelle Tests.
- Letzte Überprüfung: 24. Juni 2025
📞 Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auf d1-line.at auffallen oder Sie Informationen zu barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
D1‑Line GmbH
Zeileisstraße 6, 4600 Wels, Österreich
📧 office@d1‑line.at
📞 +43 7242 240871
⚖️ Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einreichen.
Die FFG prüft Beschwerden und kann Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit empfehlen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFG.
